Aus gegebenem
Anlass wollen wir nochmal darauf hinweisen, dass unsere Dekorationswaffen der
Firma Denix
mit der Vornummer 100- in Deutschland ohne
Einschränkung frei verkäuflich sind.
Durch das Fehlen eines Schussmechanismusses und der
Verwendung von Zinkspritzguss als Metall ist auch
ein Umbau oder eine Konvertierung dieser Dekowaffen nicht möglich. Seitens des
BKA und der Polizeibehörden
werden diese Dekowaffen deshalb auch nicht als Anscheinswaffen, sondern als
Innenausstattungsgegenstände angesehen.
Damit fallen Sie auch nicht unter das deutsche
Waffenrecht.Beim Transport müssen Sie nur in einer
geschlossenen Verpackung transportiert werden, um Missverständnisse zu
vermeiden.