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Shop nur für Wiederverkäufer!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

A. Allgemeines
1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, Bestandteil aller Lieferverträge der umseitig beauftragten Lieferfirma. Abweichende Bedingungen werden von der Lieferfirma nicht akzeptiert – auch wenn sie in irgendeinem Teil des Schriftverkehrs enthalten und nicht widersprochen worden sind.

2. Sondervereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Lieferfirma. Abbildungen, Masse und Gewichte der Artikel sind unverbindlich. Kleine Änderungen werden ohne Ankündigung seitens der Lieferfirma vorbehalten. Beanstandungen daraus können vom Käufer nicht hergeleitet werden.

3. Die Abbildungen in unseren Katalogen, Unterlagen, Anzeigen oder sonstigen Publikationen sind unverbindlich. Die Liefermöglichkeit der Artikel bleibt generell immer vorbehalten. Kleine Abweichungen in Farbe, Größe oder Gewicht sind zulässig und sind auch in der Herstellung der Artikel bedingt.

B. Preise
1. Alle Preisangaben sind unverbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Es sind grundsätzlich die am Tage der Lieferung gültigen Preise + MwSt maßgebend.

2. Die Preisstellung versteht sich ab Lager. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren werden gesondert berechnet, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

C. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist die Lieferfirma berechtigt, Bank übliche Zinsen oder den gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Schecks werden aufgrund hoher Bankgebühren von uns generell nicht angenommen.

2. Im Rahmen der Umstellung des Lastschriftverfahrens auf das neue SEPA-Verfahren weisen wir darauf hin, dass unsere Rechnungen die sog. Prenotification d.h. die Vorankündigung des Bankeinzuges ersetzen. Bei Bedarf kann sich die Bankeinzugsfrist auf 2 Tage verkürzen.

D. Lieferung
1. Liefermöglichkeiten und Versandart behält sich die Lieferfirma vor. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Kaufpreisforderung bleibt vom Eintritt eines Transportschadens unberührt.

2. Transportschäden und Fehlmengen müssen vom Frachtführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief bestätigt werden. Verdeckte Schäden müssen sofort nach Feststellung beim Frachtführer angezeigt und durch den Frachtführer aufgenommen werden. Später festgestellte verdeckte Schäden müssen innerhalb von 8 Tagen an die Lieferfirma schriftlich angezeigt werden.

3. Der Mindestversandwert beträgt € 200,00/netto Warenwert pro Sendung.

4. Lieferungen erfolgen ab unserem Auslieferungslager innerhalb Deutschlands ab € 900,-- (netto) und nach Österreich ab € 1.200,-- (netto) Versandwert frei Station. Die Kosten für Transportversicherung betragen 0,6 % und werden gesondert berechnet.

E. Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit fristgemäß. Eine Haftung für Lieferverzögerungen seitens der Zulieferer kann nicht übernommen werden. Das Überschreiten der genannten Lieferfristen berechtigt den Auftraggeber weder zur Geltendmachung von Ansprüchen noch zum Rücktritt vom Vertrag gegenüber der Joh.Vogler GmbH.

2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Streik, Materialknappheit, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behält sich die Lieferfirma vor die Lieferfrist zu verlängern oder passenden Ersatz für nicht mehr lieferbare Modelle zu senden oder vom Vertrag zurückzutreten.

F. Beanstandungen/Warenrückgabe
1. Beanstandungen der Qualität oder der gelieferten Menge müssen nach Empfang der Ware unmittelbar und schriftlich bei der Lieferfirma angezeigt werden. Rücksendungen sind ohne gegenseitige Verständigung nicht statthaft.

2. Geringfügige Abweichungen der Modelle und Beschaffenheit gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Eine berechtigte Mängelrüge kann die Lieferfirma auch durch eine Ersatzlieferung beseitigen. Über diesen Ersatzanspruch hinausgehende Wandlungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen.

3. Für etwaige Mängel haftet die Lieferfirma nur bis zur Höhe des Warenwertes. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, Liefermöglichkeit und Preisänderungen vorbehalten.

4. Wir nehmen generell keinerlei Retouren an, die „unfrei“ an uns zurückgesandt werden, ohne dass dies schriftlich von uns akzeptiert wurde.

G. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen der Lieferfirma erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; die Ware bleibt bis zu vollen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen Eigentum der Lieferfirma. Geht auf Grund zwingender Rechte das Vorbehaltseigentum unter, so tritt der Käufer schon jetzt seine sich daraus ergebenden Ansprüche gegenüber Dritten an die Lieferfirma ab.

2. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware sich ergebenden Kaufpreisforderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit bis zur völligen Tilgung aller Verbindlichkeiten an den Lieferfirma ab. Zugriffe und Pfändungen von dritter Seite sind der Lieferfirma sofort schriftlich mitzuteilen. Unabhängig davon hat der Käufer bereits im Vorwege der Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte der Lieferfirma hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention seitens der Lieferfirma trägt der Käufer.

3. Der Käufer verwahrt für die Lieferfirma die gelieferten Waren solange diese noch nicht voll bezahlt sind. Die Waren sind gegen Feuer und Diebstahlgefahr zu versichern. Bei Schadensfällen gelten die entsprechenden Versicherungsansprüche gegenüber den von uns gelieferten Waren als an den Verkäufer abgetreten.

H. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es findet nur das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung.

I. Schlußbestimmung
Die Gültigkeit der hier vorstehenden vertraglichen Vereinbarungen wird nicht dadurch berührt, daß eine der Abmachungen – aus welchen Gründen auch immer – rechtsunwirksam sein sollte. Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine dem beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse gerecht werdende Regelung zu finden.